Satzung des
Kreisbetriebssportverbandes Stand 4/97
Sparte TENNIS
A. Allgemeines
B. Spielordnung
1. Mannschaftswettbewerbe
2. Mannschaftsaufstellung
3. Wertung
4. Meldetermine
5.
Spieltermine
6. Verschiedenes
7. Kampfloser Punktgewinn
8. Bälle
A. Allgemeiner Teil
1.1 Betriebssportler sind Betriebsangehörige, die in einem Haupt- Beschäftigungsverhältnis (mindestens 6 Monate) zu dem Betrieb stehen, bei dem die BSG gebildet ist.
1.2 Rentner und Pensionäre eines Betriebes werden als Betiebsangehörige angesehen.
1.3 Beschäftigte der Behörden , haben sich unter ihrer jeweiligen Behörde als BSG anzumelden.
1.4 Zur besseren Durchführung der Spiele können sich bis zu drei (3) BSG bei den Herren und bis zu vier (4) BSG bei den Damen zusammenschließen, sofern die einzelne BSG nicht genügend Spieler für eine Mannschaft zur Verfügung hat.
Die Spielberechtigung setzt eine schriftliche Genehmigung (Spielerpaß) des KBSV voraus.
Mannschaften die in der Formation zur Gründung der Sparte Tennis spielen , können in der Besetzung weiterspielen. Neue Spielerinnen/Spieler können nur aus dem Betrieb der genannten BSG´en gemeldet werden.
1.5 Wird ein Beschäftigungsverhältnis während der Saison gewechselt , kann der Betriebssportler die laufende Spielrunde/Saison für die BSG beenden .
Wird ein Betriebssportler arbeitslos , kann er für die BSG auch über die Saison hinaus spielen bis ein neues Beschäftigungsverhältnis begonnen wird.
1.6 Spielberechtigt ist derjenige, der die Voraussetzung gem. Pkt. 1.1 bis 1.5 erfüllt.
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B. Spielordnung
1. Geltungsbereich
1.1 Die Wettspiele werden nach dieser Spielordnung durchgeführt.
1.2 Änderungen zu dieser Spielordnung werden vom Spartenleiter oder von den Vertretern der Betriebsportgemeinschaften (BSG) vorgeschlagen und in der Frühjahrssitzung beraten. Für eine
Satzungsänderung ist eine 2/3 Mehrheit der erschienenen Stimmberechtigten Mitglieder Not-
wendig. (Jede BSG hat nur eine Stimme)
Beschlossene Änderungen treten sofort in Kraft.
1. Mannschaftswettbewerbe
a.) Die Mannschaftsspiele Herren werden in nach Spielstärke unterteilten Klassen von mindestens vier Mannschaften durchgeführt. Es wird innerhalb der Klassen nach dem Modus "Jeder gegen Jeden" gespielt. (Jeweils nur eine Begegnung)
Die Mannschaftsspiele Damen werden in Zwei gleiche Spielklassen von mindestens vier Mannschaften durchgeführt. Wobei die Plazierung in Plazierungsspielen (über Kreuz) ermittelt wird.
Sollte die Anzahl der Mannschaften diesen Spielmodus nicht zulassen, bleibt es dem Spartenleiter offen diesen Modus in Absprache mit den teilnehmenden Mannschaften zu ändern.
b.) Der Gruppenerste der Herren Kreisliga und die als Sieger der Plazierungsspiele hervorgehende Mannschaft (Damen) trägt den Titel "Kreismeister"
Die Gruppenersten der anderen Staffeln sind jeweils Staffelmeister.
c.) Der Auf- und Abstieg wird wie folgt geregelt : (bei 3 Leistungsklassen)
Kreisliga Herren = 2 Absteiger
1.Kreisklasse Herren = 1 Aufsteiger und 1 Absteiger
2.Kreisklasse Herren = 2 Aufsteiger
Kreisliga Damen = 0 Auf- Absteiger
d.) Neu hinzukommende Mannschaften werden unabhängig von ihrer Spielstärke in die unterste Staffel aufgenommen. Sofern eine Mannschaft nach Fertigstellung der Spielpläne zurückgezogen wird, ist sie automatisch
Letzter ihrer Staffel und somit erster Absteiger (bereits getätigte Spiele werden nicht gewertet)
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2. Mannschaftsaufstellung
a.) Eine Mannschaft besteht aus mindestens 4 Damen bzw. 4 Herren .
b.) Jede BSG muß seine Spieler bzw. Spielerrinnen zusammen mit der Mannschaftsmeldung auf dem Meldeformular dem KBSV Abt. Tennis schritlich mitteilen.
Hierbei ist eine Durchnumerierung vorgeschrieben (Damen und Herren getrennt) . Für jede Mannschaft ist ein Mannschaftsführer sowie Stellvertreter namentlich zu nennen,
Angaben
von Telefon und Adresse.
Die ersten Vier einer Mannschaftsaufstellung können nur in der ersten Mannschaft spielen.
Spielt ein Mitglied einer unteren Mannschaft mehr als einmal in einer höheren Mannschaft, so verliert er seine Spielberechtigung für die untere(n) Mannschaft(en).
Die Aufstellung der Mannschaft gem. Meldeliste ist vor Spielbeginn auf dem Spielbericht einzutragen. Wird nach Eintragung der für dieses Spiel vorgesehene Spieler von der Eintragung abgewichen ,
so werden alle nicht korrekt zur Austragung gekommenen Spiele als verloren gewertet.
Die Doppel können nach Abschluß der Einzel festgelegt werden. Bei der Aufstellung der Doppel ist darauf zu achten, daß der Spieler bzw. die Spielerin mit der Platzziffer 1 nicht im 2. Doppel
eingesetzt werden darf. Die Summe der Platzziffern des 2. Doppel darf nicht kleiner sein als die des 1. Doppels.
Die Reihenfolge der Spiele ist: Einzel = 2,4,1,3
(Reihenfolge kann von den Mannschaftsführern geändert werden)
Ist ein im Spielbericht genannter Spieler zu seinem Spiel nicht anwesend , wird dieses Spiel mit 0:6 Spielen gewertet .
3.) Wertung
a.) Es werden 4 Einzel und 2 Doppel gespielt.
b.) Spielzeit 1 Std ( mit Einschlagen). Zeitnehmer ist das akustische Signal der Halle.
Der Spielstand am Ende der Stunde wird gewertet. Angebrochene Spiele zählen nicht.
Ist der Spielstand am Ende der Stunde unentschieden wird das letzte Spiel zu Ende gespielt,
oder ein neues Spiel neu angefangen .
c.) Jeder gewonnene Vergleich wird mit 1 Punkt gewertet. (Es sind also 6 Punkte zu vergeben)
Beim Stand von 3:3 erhält jede Mannschaft 1 Matchpunkt.
Der Sieger erhält 2:0 Matchpunkte
Der Verlierer erhält 0:2 Matchpunkte
Bei unentschieden erhält jede Mannschaft 1:1 Matchpunkte .
d:) Sind nach Abschluß der Punktrunde bzw. der Plazierungsspiele 2 Mannschaften in den Match-,
punkten punktgleich, so werden die Spielpunkte gewertet. Sollte auch hier Gleichheit bestehen
entscheiden die Spiele. Sind auch diese gleich entscheidet der direkte Vergleich.
Sollte bei den Plazierungsspielen der Spielstand unentschieden sein, entscheiden die Spiele.
Sind auch diese gleich entscheidet das 1 Einzel.
4.) Meldetermine
a.) Die namentliche Mannschaftsmeldung erfolgt jährlich schriftlich an den Spartenleiter Tennis
bis zu dem auf der Frühjahrssitzung festgelegten Termin.
Nachmeldungen aus gemeldeten BSG´n sind zulässig.
b.) Unmittelbar nach Beendigung der Spiele muß die Gastgebene BSG das ausgefüllte Spielformular an den Spartenleiter oder dessen Vertreter weiterleiten. Das Spielformular muß von beiden
Mannschaftsführern unterschrieben sein.
5.) Spieltermine
a.) Den Spielplan stellt der Spielausschuß (Spartenleiter/Stellvertreter) auf.
Die dort festgelegten Spieltage sind richtungsweisend für alle teilnehmenden Mannschaften.
Spielverlegungen sind nicht möglich.
b.) Bei nicht antreten am vorgeschriebenen Spieltag kommt die spielbereite Mannschaft auf kampflosen Punktgewinn mit dem Ergebnis Punkte = 6:0 , Spiele =36:0 , Matchpunkte = 2:0
6.) Verschiedenes
a.) Sollten in Einzelfällen Streitigkeiten auftreten , ist die gastgebene Mannschaft verpflichtet Schieds richter zu benennen (anteilig aus beiden Mannschaften).
b.) Oberschiedsrichter ist jeweils der Mannschaftsführer der Gastmannschaft.
7.) Kampfloser Punktgewinn
a.) Im Falle des nicht antretens einer Mannschaft oder eines Verstoßes gegen die Spielordnung, ge-
winnt die gegnerische Mannschaft die Punkte.
b.) Wird ein Spieler entgegen seiner Meldung in der Meldeliste eingesetzt, so werden alle Spiele als
verloren gewertet, die durch seinen Einsatz nicht regelgerecht ausgetragen wurden.
8.) Bälle
a.) Gespielt wird mit Bällen der Marke "DUNLOP DTB Official"
Jede Mannschaft stellt pro Matsch 4 neue Spielbälle.